B&B
Sachverständigenbüro Berlin
& Brandenburg
Notdienst:
Mobil 1:   0179 919 44 90
Mobil 2: 0176 100 393 53


AM UNFALLORT

Maßnahmen 
am Unfallort

  • Ruhe bewahren
  • Unfallstelle absichern
  • Erste Hilfe leisten:
    Polizei/Notruf: 110
    Krankenwagen/Feuerwehr: 112
  • Verlassen Sie nicht den Unfallort
  • Bemühen Sie sich um Zeugenaussagen
  • Fotos vom Unfallort machen
  • Unfallbericht (Download hier) exakt aufnehmen
  • Schuldanerkenntnis (Download hier) unterzeichnen lassen
  • Unterstützen Sie die Polizei bei der Aktenaufnahme
  • Sachverständigen anrufen 

Unverschuldeter
Unfall?

  • Wenn Sie das Kennzeichen und den Namen des Unfallgegners kennen, finden wir kurzfristig die gegenerische Versicherung
  • Wir beraten Sie über die weitere Vorgehensweise der Schadenabwicklung

Ihre
Rechtsansprüche?

  • Bei unverschuldetem Unfall haben Sie die freie Wahl eines Gutachters. Warten Sie nicht, bis Ihnen die gegnerische Seite einen "eigenen" Gutachter schickt!
  • Teilweise versuchen Versicherungen aus Kostengründen den Opfern unverschuldeter Unfälle Teile ihrer Schadenersatzanspüche vorzuenthalten. Oft wird die Wertminderung nicht berechnet, die Löhne willkürlich gekürzt oder der Schaden mit Minimallöhnen kalkuliert.
  • Bei eindeutiger Rechtslage (keine Schuld) sind sämtliche Kosten vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung zu begleichen:
    • Reperaturkosten / Wiederbeschaffungswert
    • Umbaukosten
    • Wertminderung
    • Mietwagen bzw. Nutzungsausfall
    • Gutachterkosten
    • Rechtsanwaltskosten
    • Schmerzensgeld
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